2. Schutz der Lehrkräfte, Hygienemaßnahmen, Arbeitsorganisation, Schulbetrieb

Neu: Corona-Testungen

Alle an öffentlichen und privaten Schulen tätigen Personen können sich in der Zeit vom 10. August 2020 bis zum 9. Oktober 2020 alle 14 Tage anlasslos freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Das betrifft über 210.00 Beschäftigte an den Schulen (Lehrkräfte, OGS, sonstiges sozial-/pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal.

Die Testungen sollen außerhalb der Zeiten eigener Unterrichtsverpflichtung oder der eigenen Arbeitszeit an der Schule stattfinden. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Kosten für die Testungen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt auf seiner Internetseite hierzu mit:

„Wesentliche Informationen im Überblick:

  • Eine kostenlose und freiwillige Testung auf das Coronavirus ist alle 14 Tage möglich.

  • Das Testangebot gilt ausdrücklich für alle Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und alle Kindertagespflegepersonen sowie für die Beschäftigten in Schulen (Lehrpersonal, Beschäftigte des Offenen Ganztags sowie sonstiges sozial-/pädagogisches und nichtpädagogisches Personal)

  • Um die Testkapazitäten nicht zu überfordern, ist ein wöchentlich abwechselnder Turnus der Beschäftigten von Kindertagesbetreuung und Schulen vorgesehen.
    - Testmöglichkeiten für Kita-Beschäftigte und Kindertagespflegepersonen: KW 32, KW 34, KW 36, KW 38, KW 40
    - Testmöglichkeiten für Schulbeschäftigte: KW 33, KW 35, KW 37, KW 39, KW 41
  • Für die Testung ist ein Bestätigungsschreiben notwendig. Dieses erhalten die Berechtigten von Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise bei der Schulleitung oder dem Jugendamt.
  • Fragen Sie Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt, ob sie oder er eine Testmöglichkeit anbietet und vereinbaren Sie einen Termin. Bei entsprechenden Absprachen können die Testungen auch in der Kindertageseinrichtung bzw. Schule durchgeführt werden.

Informationen zu regionalen Testmöglichkeiten erhalten Sie auch bei der Arztrufzentrale der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Telefonnummer 116 117 (keine Terminvereinbarung).“

Die Schulleitungen werden gebeten, das Testangebot den Beschäftigten in ihrer Schule bekannt zu machen und stellen für Beschäftigte, die das Angebot nutzen wollen, die folgende Bescheinigung aus.

Download: Formular

 

Zum Umgang mit dem Coroa-Virus in Schulen verweisen wir ansonsten auf die nunmehr 24 Schulmails des MSB und auf die Seite des MSB.

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